Produktwarnungen und Rückrufe 2010-2019
Gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz; veröffentlicht am: 04.06.2020
Lebensmittel sind heutzutage so sicher wie nie zuvor. Für diese hohe Lebensmittelsicherheit sorgen hohe Qualitätsstandards und ein dicht geknüpftes Netz von Kontrollen, das bei den Erzeugern beginnt und bei EU-weiten Überwachungsprogrammen endet (Österreichischer Lebensmittelsicherheitsbericht 2018).
Unternehmer*innen sind für die Sicherheit der von ihnen produzierten bzw. vertriebenen Waren und für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Ist ein Produkt nicht sicher, darf es nicht in Verkehr gebracht werden bzw. muss es vom Markt zurückgerufen und Behörden und Öffentlichkeit informiert werden. Die Öffentlichkeitsinformation erfolgt entweder durch einen Aushang im Geschäftslokal oder, bei einer Gefährdung einer größeren Bevölkerungsgruppe, durch eine Presseinformation. Kommt der Hersteller bzw. Inverkehrbringer dieser Verpflichtung nicht nach, kommt es zu einer Produktwarnung durch die AGES im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK).
In den Jahren 2010-2019 wurden insgesamt 1.028 Produktwarnungen, Rückrufe und Aushänge bei Lebensmitteln (inklusive Kindernahrung und Nahrungsergänzungsmitteln), Lebensmittelkontaktmaterialien, Kosmetik und Spielzeug veröffentlicht. Die häufigsten Gründe entfallen auf Rückstände, Mikroorganismen und Fremdkörper. Unter den am häufigsten betroffenen Produktgruppen finden sich Spielzeug, Getreideprodukte, Fleisch und Fleischprodukte sowie Milchprodukte.
DENISE SEITNER, WERNER WINDHAGER, LAURA-MARIA MÜLLER, INGRID KIEFER
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